Um an das Thema „Hörschädigungen“ heranzuführen, stützen wir uns hier auf ein Referat von Professor W. Hartwig Claußen (verst. 2006), das von ihm anlässlich einer Informationsveranstaltung für die Landessynodalen der bayerischen Landeskirche gehalten wurde. Darüber hinaus bietet natürlich Wikipedia einen Einstieg, um sich im Internet weiter zu informieren oder Sie besuchen die von uns aufgelisteten Links. Das Referat steht Ihnen auch als pdf-Datei zur Verfügung.
 
Prof. W. Hartwig Claußen: Menschen mit einer Hörschädigung
Im Folgenden ist die Rede von Personen, deren Hörvermögen so sehr von der Norm abweicht, dass sie nicht nur für kurze Zeit Schwierigkeiten haben, das Sprechen ihrer Mitmenschen zu verstehen. Eine Hörschädigung ist vor allem eine Kommunikationserschwerung.
Würde man das Hörvermögen der Ohren aller Menschen in ein zweidimensionales Diagramm einzeichnen, mit der Abszisse „Hörverlust in dB“ und der Ordinate „Häufigkeit“, dann würde es zwischen der optimalen Hörfähigkeit und der völligen Gehörlosigkeit einen stetigen Verlauf geben. Nirgends auf dieser Skala würden sich deutlich voneinander abzugrenzende Gruppen erkennen lassen. Dennoch bestehen nicht nur zwischen Guthörenden und Hörgeschädigten, sondern auch zwischen den hörgeschädigten Menschen kommunikativ bedeutsame Unterschiede, die schon immer dazu geführt haben, die Gruppe der Hörgeschädigten in Untergruppen zu aufzuteilen.
Die klassische Unterteilung ist die in Gehörlose, Schwerhörige und Ertaubte beziehungsweise Schwerhöriggewordene. Als Gehörlose bezeichnete man Personen mit einem seit der Geburt bestehenden Hörverlust über 90 dB. Sie können ihr eigenes Sprechen nicht mehr hinreichend differenziert wahrnehmen, um auf Grund dieser Höreindrücke die Lautsprache, also in unserem Falle das Deutsche, auf natürlichem Wege zu erwerben. Ihr Spracherwerb kann sich kaum auf auditive Eindrücke stützen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt unter 1‰. Als Schwerhörige bezeichnete man Personen, die seit ihrer Geburt so stark in ihrem Hörvermögen eingeschränkt sind, dass sie die Sprache ihrer Mitwelt nicht mehr hinreichend differenziert wahrnehmen können, um quasi nebenbei, wie es bei gut hörenden Kindern üblich ist, die Sprache ihrer Mitmenschen zu erlernen. Sie bedürfen ausgeklügelter methodischer Hilfen, um die Lautsprache so weit zu erlernen, dass sie einen in normalen Situationen unauffälligen Gebrauch von ihr machen können. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt bei etwa 2‰. Die dritte Gruppe, die Ertaubten und Schwerhöriggewordenen, haben ihre Hörschädigung erfahren, nachdem sie die Sprache erlernt hatten, also etwa ab dem 4. Lebensjahr. Sie verfügen über die Sprache ihrer Mitwelt, beherrschen also das Deutsche. Dennoch wirkt auch bei ihnen die Hörschädigung als eine Barriere, die das Verstehen gesprochener Sprache erheblich erschwert, vor allem in Gruppengesprächen oder wenn der Sprecher nicht sichtbar ist. Das ist zum Beispiel im Radio und meistens auch im Fernsehen der Fall. Im Gegensatz zu Gehörlosen, aber auch zu den Schwerhörigen, deren Sprachkompetenz mehr oder weniger eingeschränkt ist, können die Ertaubten und Schwerhöriggewordenen Informationen, die ihnen schriftlich vorgelegt werden, relativ problemlos aufnehmen – in etwa wie Guthörende. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt bei etwa 20%.
Wenn vorher zum Beispiel „von Geburt an gehörlos“ gesagt wurde, dann wäre diese Aussage jetzt dahingehend zu präzisieren, dass es eigentlich „vor dem Spracherwerb gehörlos“ heißen müsste.
Bezüglich der statistischen Werte bitte ich zu beachten, dass es sich um Schätzwerte handelt. Eine exakte Feststellung der Daten ist aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel wegen der fließenden Übergänge zwischen den Gruppen, nicht verfügbar.
Die Erkenntnisse der modernen Neurophysiologie und die Erfahrungen, die mit einer schon im Alter von deutlich weniger als 4 Jahren einsetzenden Frühförderung gemacht wurden, haben die Bedeutung des Gehirns für das verstehende Hören stärker ins Bewusstsein gerückt. Es zeigt sich, dass die frühere Einteilung nach dem Hörvermögen in dB, also nach der Leistungsfähigkeit der Ohren, historisch bedingt war und mit den aktuellen Erfahrungen nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Die Begriffe „gehörlos“, „schwerhörig“ und „ertaubt“ sind aus pädagogischer Sicht daher nicht mehr zur Kennzeichnung der verschiedenen Untergruppen Hörgeschädigter geeignet. Welchen Gebrauch der Einzelne von seinem Hörvermögen macht, hängt sehr stark von seiner Lerngeschichte ab. Es hat sich gezeigt, dass Kinder, die einen Hörverlust von weit über 90 dB haben und daher im klassischen Sinne zweifellos als gehörlos bezeichnet werden mussten, durch eine rechtzeitig einsetzende Frühförderung zu einem erheblichen Anteil – nicht zu 100%! – auf Grund ihres Verhaltens heute eher als schwerhörig zu bezeichnen sind.
Ein Kriterium, das wesentliche Unterschiede sehr viel zutreffender erfasst, ist der Sprachgebrauch. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob eine hörgeschädigte Person in Gebärdensprache kommuniziert und denkt, oder in Lautsprache, also dem Deutschen. Aus dieser Differenz ergeben sich wesentliche Folgen für die psychosoziale Situation, die sich im Erwachsenenalter verstärkt auswirken. Ich will versuchen, diese Differenz zu verdeutlichen, wobei ich diese Auswirkungen auf das Verhalten und die seelisch-geistige Situation nur andeuten und nicht ausführlich darstellen kann.
Zunächst müssen wir uns kurz der Gebärdensprache zuwenden. Die Deutsche Gebärdensprache ist eine eigenständige Sprache mit gegenüber der Lautsprache deutlich verschiedenen syntaktischen und grammatischen Strukturen. Diese Unterschiede sind so gravierend, dass erst eine eingehende linguistische Untersuchung der Gebärdensprache in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts mit dem Vorurteil aufräumte, dass es in der Gebärdensprache keine Syntax gäbe. Auch auf lexikalischer Ebene sind häufig Unterschiede festzustellen. So ist das Begriffsspektrum, das durch eine einzelne Gebärde bezeichnet wird, oft enger, zum Teil auch etwas anders geschnitten als bei dem als analog betrachteten Wort der deutschen Lautsprache. Eine „wörtliche“ Übertragung von der Gebärdensprache in die Lautsprache oder umgekehrt ist nicht möglich. Eine praktikable Möglichkeit, gebärdensprachliche Texte schnell und allgemein lesbar niederzuschreiben, besteht zur Zeit noch nicht. Die sprachlichen Unterschiede sind so erheblich, dass die Deutsche Gebärdensprache dem Deutschen fremder gegenübersteht als zum Beispiel das Englische und von Guthörenden sehr schwer perfekt zu erlernen ist, sofern sie nicht durch gehörlose Eltern von früher Kindheit an in sie hineingewachsen sind. Aus diesen Unterschieden ergeben sich einige Folgeschwierigkeiten. Die Eigenständigkeit der Gebärdensprache hat zur Folge, dass sie den Zugang zu schriftlichen Texten in deutscher Sprache kaum ermöglicht. Ferner ist es schwierig, religiöse Begriffe angemessen in die Gebärdensprache zu übertragen, zumal es Hörgeschädigten ganz allgemein erhebliche Schwierigkeiten bereitet, ihren Sinngehalt zu erschließen.
Immer hat es hörgeschädigte Menschen gegeben und wird es hörgeschädigte Menschen geben, deren Muttersprache die Gebärdensprache ist. Allerdings ist diese Gruppe recht klein und nimmt als Folge der modernen technischen Hilfen und der sich langsam verbreitenden modernen Frühförderung weiterhin ab. Die Gebärdensprache ist die Sprache, in der sie vorwiegend kommunizieren und in der sie denken. Ihre mühsam erworbene lautsprachliche Kompetenz ist unvollkommen und spielt in ihrem alltäglichen Leben eine untergeordnete Rolle. Diese gebärdensprachlichen Hörgeschädigten entsprechen wohl am ehesten dem Bild, das früher mit dem Begriff „gehörlos“ verbunden wurde. Bezeichnend ist der enge Zusammenhalt der gebärdensprachlich ausgerichteten Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, eine eigene „Gehörlosenkultur“ zu leben. Anders gesagt, es besteht eine starke Tendenz zur Abgrenzung innerhalb der Gesellschaft. Der Informationsaustausch mit der Gesamtgesellschaft ist beidseitig begrenzt, was zuweilen zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führt. Ein Informationsaustausch, der die gebärdensprachlich ausgerichteten Menschen nicht nur intellektuell, sondern existentiell anspricht – und darauf sollte eine recht verstandene Seelsorge doch wohl zielen – wird sich bei diesen Personen zweifellos der Gebärdensprache bedienen müssen.
Die große Mehrheit aller hörgeschädigten Menschen hat den Hörverlust nach dem Spracherwerb erlitten. Hinzu kommen die Personen, die trotz früher eingetretener Hörschädigung die Lautsprache, also zum Beispiel das Deutsche, so weit erworben haben, dass es für sie nicht nur der wichtigste Träger der Kommunikation, sondern auch des Denkens ist. Schriftliche Texte sind ihnen in etwa so gut erschließbar wie guthörenden. Sie sind der Gebärdensprache nicht mächtig, lassen in ihrer überwiegenden Mehrheit auch keine Tendenz erkennen, sie zu erwerben. Allenfalls bedienen sie sich einzelner „lautsprachunterstützender Gebärden“, um die Häufigkeit von Missverständnissen zu verringern. Bei ihnen ist eine sehr starke Neigung festzustellen, sich gesellschaftlich zu integrieren. Sie tendieren eher dahin, möglichst nicht aufzufallen, statt eine eigene „Hörgeschädigtenkultur“ anzustreben. Während zum Beispiel die ganz große Mehrheit der gebärdensprachlich ausgerichteten Menschen einem Gehörlosenverein angehört, ist der Anteil lautsprachlich ausgerichteter Hörgeschädigter, der einem Schwerhörigenverein angehört, recht gering. Gerade daraus entstehen schwerwiegende Probleme für diesen Personenkreis. Die Verdrängung der bestehenden Hörschädigung führt nur zu leicht in ein Leben des „als ob“: man tut so, als ob man verstanden habe, und man kaschiert mit allen zur Verfügung stehenden Mittel die tiefe Einsamkeit, in der viele dieser Hörgeschädigten leben – selbst wenn sie Außenstehenden als gut in ihre Familie integriert erscheinen. Folgen sind eine Fehlbeurteilung ihrer intellektuellen Fähigkeiten, eine ungenügende Berücksichtigung ihrer Wahrnehmungsbedingungen bei der Kommunikation (weil der guthörende Gesprächspartner sie gar nicht kennt), sowie eine völlig ungenügende Vertretung der eigenen Interessen in der Öffentlichkeit und somit die politische Bedeutungslosigkeit der Gruppe der lautsprachlich ausgerichteten hörgeschädigten Personen.
Ein seelsorgerisches Gespräch mit einem lautsprachlich ausgerichteten hörgeschädigten Menschen kann sich also nicht auf die Gebärdensprache stützen, weil sie fast immer nicht beherrscht, ja oft emotional abgelehnt wird. Selbst der Einsatz einzelner lautsprachunterstützender Gebärden muss mit einfühlsamer Vorsicht vollzogen werden, weil dadurch eine emotionale Ablehnung ausgelöst werden kann, die zu einem Sich-Verschließen des Angesprochenen führt. Dagegen muss der Seelsorger fähig sein, alle hörtaktischen Kriterien zu beachten – wie die akustische Beschaffenheit des Raumes, Art und Ausrichtung der verfügbaren Beleuchtung, den aktuellen akustischen Störpegel und seine Charakteristik, das Einhalten einer optimalen Gesprächsdistanz, die Antlitzgerichtetheit, die Wahl des der Wahrnehmungsmöglichkeit des Angesprochenen angemessenen Sprechtempos, den zielgerechten Einsatz technischer Hilfen –, um so die Häufigkeit von Missverständnissen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, weil sie ein auf existentielle Fragen zielendes Gespräch erheblich beeinträchtigen.
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass es etwa 20% hörgeschädigte Menschen in Deutschland gibt. Davon ist eine sehr kleine Minderheit gebärdensprachlich ausgerichtet und bedarf daher für ihre seelsorgerliche Betreuung Gesprächspartner, die der Gebärdensprache mächtig sind. Die überwältigende Mehrheit ist lautsprachlich ausgerichtet, ganz überwiegend nach dem Erwerb der Lautsprache hörgeschädigt geworden, und verfügt über keine gebärdensprachliche Kompetenz. Dennoch bringt sie die Schwierigkeit, gesprochene Sprache zu verstehen, und die dadurch bedingte Gefahr einer Häufung von Missverständnissen in schwerwiegende psychosoziale Probleme, deren Bewältigung auf Seiten des guthörenden Seelsorgers ein ausdifferenziertes Fachwissen und ein hohes Maß an situativem Einfühlungsvermögens erfordert.