Die einzelnen Landeskirchen unternehmen unterschiedliche Anstrengungen in Verkündigung, Unterricht, diakonischem Handeln und Seelsorge, damit schwerhörige und ertaubte Menschen angemessen am Gemeindeleben teilnehmen können. Es soll darum gehen, dass die von Schwerhörigkeit Betroffenen die Möglichkeit haben, der Vereinsamung und Isolation zu entgehen, und dass die Entwicklung ihrer Identität und Spiritualität gefördert wird.
Der Dienst der Schwerhörigenseelsorge wird meist von einer oder einem Landeskirchlichen Beauftragten organisiert und koordiniert, um kirchliche Angebote in den Dekanatsbezirken aufzubauen, zu fördern und durchzuführen. Die Arbeit vor Ort in den Dekanatsbezirken geschieht durch Dekanatsbeauftragte. Zu ihren Aufgaben zählen:
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•Zielgruppenarbeit mit schwerhörigen und ertaubten Gemeindemitgliedern
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•MultiplikatorInnenarbeit, Bewusstseinsbildung und Beratung in den Kirchengemeinden
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•Öffentlichkeitsarbeit, Aus - und Fortbildungen und Außenkontakte
Zur Zeit sind in Bayern leider nur knapp die Hälfte der 68 Dekanate in der Lage, die Beauftragung eines eigenen Schwerhörigenseelsorgers bzw. einer Schwerhörigenseelsorgerin wahrzunehmen. Dies betrifft die folgenden Dekanatsbezirke: